Das Wichtigste in Kürze

  • Wie viele andere Dinge, die täglich gebraucht werden, altern auch Hörgeräte. In der Regel halten sie drei bis sieben Jahre. Wenn Sie an Schwerhörigkeit leiden, haben Sie alle sechs Jahre Anspruch auf die Bezuschussung von Hörgeräten durch die gesetzliche Krankenkasse.
  • Es kann aber auch sein, dass sich Ihr Hörverlust vor Ablauf dieser sechs Jahre verschlechtert hat. In der Folge ist ein neues Gerät mit einer höheren Leistung erforderlich.
  • Damit Patienten vor Ablauf der gesetzlichen Frist einen Zuschuss für neue Hörgeräte bekommen, müssen sie zuerst einen Hörtest machen. Obendrein benötigen sie eine Verordnung von ihrem HNO-Arzt.

Wie oft habe ich Anspruch auf die Versorgung mit einem neuen Hörgerät?

Wenn Sie an einer Hörminderung leiden, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse alle sechs Jahre einen Zuschuss für ein neues Hörgerät. Dabei übernimmt die Krankenkasse einen bestimmten Festbetrag pro Hörgerät. Sie müssen zudem noch für eine Einmalzahlung in der Höhe von 10 Euro für ein Gerät (20 Euro für 2 Hörgeräte) aufkommen.

Anzumerken gilt es, dass manche private Krankenversicherungen, abhängig vom Vertrag, schon nach fünf Jahren eine Unterstützung für ein neues Hörgerät anbieten.

Sobald Sie das Gefühl haben, dass Ihre Hörgeräte nicht mehr die optimale Leistung erbringen, sollten Sie unseren Meisterbetrieb „Der Hörprofi“ in Essen aufsuchen. Denn manchmal verändert sich das Gehör so weit, dass es außerhalb der Reichweite Ihrer aktuellen Hörgeräte liegt. Unsere Hörakustiker überprüfen gerne den Zustand Ihrer Modelle und nehmen auch Feineinstellungen vor.

Um vor Ablauf von sechs Jahren ein leistungsstärkeres Gerät zu bekommen, das von der Krankenkasse bezuschusst wird, müssen Sie einen Hörtest machen. Dabei wird Ihr Hörvermögen auf beiden Ohren überprüft. Obendrein muss Ihr HNO-Arzt für einen Krankenkassenzuschuss eine ärztliche Verordnung ausstellen, um ein neues Hörgerät bei Verschlechterung (des Gehörs) zu erhalten.

Auch ein neuer Job mit vielen Telefonkonferenzen und Besprechungen sowie eine Arbeit in lauten Umgebungen können eine Änderung Ihrer Höranforderung mit sich bringen. Betroffene müssen dann möglicherweise auf ein neues Hörsystem mit einer stärkeren Leistung und mehr Funktionen umsteigen.

Erhalt eines neuen Hörgerätes vor Ablauf von 6 Jahren

Ein neues Hörgerät bei Verschlechterung des Gehörs können Sie auch vor Ablauf von sechs Jahren erhalten. Voraussetzung ist, dass Ihr aktuelles Gerät den Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Sie können Gesprächen in lauten Umgebungen trotz Hörgerät nicht mehr folgen? Ihr Hörakustiker im Fachgeschäft „Der Hörprofi“ in Essen hat eine Verschlechterung Ihres Hörvermögens festgestellt? Dann sollten Sie Ihren HNO-Arzt aufsuchen.

Er stellt Ihnen eine Hörgeräteverordnung aus, mit der Sie ein neues Hörgerät bei Verschlechterung des Gehörs erhalten. TIPP: Es werden nur digitale Modelle bezuschusst.

Warum ist es wichtig, ein neues Hörgerät zu bekommen?

Ein neues Hörgerät bei Verschlechterung Ihres Hörvermögens zu bekommen, ist absolut wichtig, denn andernfalls droht ein massiver Hörverlust. Denn ein leistungsstarkes Hörgerät ist das einzige Hilfsmittel, mit dem sich eine Hörminderung wirksam bekämpfen lässt.

Im Laufe der Jahre neigte das Hörvermögen dazu, aufgrund von Presbyakusis oder dem Auftreten anderer Erkrankungen nachzulassen. Das kann die Verwendung von Hörgeräten beeinflussen. Ein mehrere Jahre zuvor gekauftes Modell wird sich dann wahrscheinlich trotz Anpassungen als unzureichend erweisen. Lassen Sie daher Ihre Hörfähigkeit regelmäßig mit einer kostenlosen Audiometrie überprüfen.

Ein neues Hörgerät bei Verschlechterung des Gehörs wird vor Ablauf der gesetzlichen Frist in der Regel immer bezahlt. Denn nicht immer reicht die Anpassung und Änderung der Einstellungen aus: Der Wechsel Ihrer Hörgeräte zur Anpassung an Ihren aktuellen Hörverlust ist eine richtige Entscheidung, um bei Ihrer Hörrehabilitation weiterhin gute Ergebnisse zu erzielen.

Was kostet ein Hörgerät für gesetzlich Versicherte?

Ihre gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, die Kosten eines Hörgerätes, das Ihnen die Grundversorgung gewährleisten kann, zu tragen. Die Kassen kommen für einen Festbetrag von bis zu 741 Euro pro Hörgerät auf. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, dann tragen Sie auf jeden Fall einen Eigenanteil von 10 Euro pro Hörgerät (20 Euro bei beidseitiger Versorgung).

Wie teuer Hörgeräte sind, ist nicht so einfach zu beantworten. Denn der Preis von Hörsystemen hängt immer von den gewünschten Funktionen und der Technikstufe ab. Auch die Stärke des Hörverlusts sowie die Marke beeinflussen die Kosten von Hörgeräten. Ein hochwertiges Modell, das Ihnen ein erstklassiges Verstehen und räumliches Hören ermöglicht, schlägt im Allgemeinen kräftiger zu Buche als ein Basismodell, das den Mindeststandards entspricht.

Zuzahlungsfreie Kassengeräte müssen den Mindeststandards entsprechen. Falls ein teureres Modell zur Reduzierung Ihres Hörverlusts medizinisch notwendig ist, muss Ihre gesetzliche Krankenkasse auch diese Kosten übernehmen. Sie trägt ebenso die Kosten für eine ausreichende Wiederversorgung mit einem neuen Hörgerät bei Verschlechterung Ihrer Hörfähigkeit.

In unserem Fachgeschäft führen wir Hörgeräte der verschiedensten Preisklassen. Es lohnt sich aber durchaus, in Hörgeräte der Mittelklasse zu investieren, welche die Lautstärke unter anderem automatisch an die Umgebung anpassen und Windgeräusche unterdrücken.

Premium-Hörgeräte verfügen meist über ein oder zwei weitere Hörprogramme und über eine Bluetooth-Funktion. Für die zusätzlichen Kosten für diese Hörgeräte müssen Sie allerdings selbst aufkommen, falls keine medizinische Notwendigkeit besteht.

Wie ist der Ablauf?

Um ein neues Hörgerät bei Verschlechterung Ihres Gehörs zu erhalten, müssen Sie zuerst einen Hörtest machen. Kommen Sie in unser Fachgeschäft in Essen. Unser Akustiker misst Ihr Hörvermögen auf beiden Ohren. Bei dieser audiologischen Begutachtung kann er feststellen, ob sich Ihr Hörvermögen verschlechtert hat.

Um von der Krankenkasse einen neuerlichen Zuschuss für neue Hörgeräte zu bekommen, benötigen Sie wieder eine Verordnung von Ihrem HNO-Arzt. Unser Audiologe geht danach mit Ihnen Ihre Wünsche und Möglichkeiten durch. Sie erzählen ihm, ob es bestimmte Situationen gibt, in denen Sie besser hören möchten.

Bei dieser Beratung kommt auch zutage, ob Sie für ein Ohr oder für beide Ohren Hörgeräte benötigen. Sie erzählen unserem Mitarbeiter zudem, ob Sie Im-Ohr-Hörgeräte (IdOs) oder Hinter-dem-Ohr-Modelle (HdOs) den Vorzug geben. Wir informieren Sie umfassend über die Kosten, die Sie eventuell selbst tragen müssen.

Danach nimmt unser Hörakustiker einen Ohrabdruck, um ein Ohrpassstück (Otoplastik) anfertigen zu können. Sobald die Otoplastik fertig ist, wird sie mithilfe modernster Technik auf Ihre Bedürfnisse eingestellt. Sie können das Hörgerät dann eine Zeit lang in Ihrem alltäglichen Umfeld (Küche, Garten, Büro, Auto, Restaurant) testen.

Anschließend führen wir mit Ihnen einen neuen Hörtest durch. Er dient als Leistungsnachweis für Ihre Krankenkasse, denn er zeigt auf, wie viel besser Sie mit den neuen Hörgeräten hören können.

DER HÖRPROFI - Ihr Hörakustiker in Essen

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