Kostenübernahme für Hörgeräte durch die Krankenkasse
Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für Hörgeräte. Bei Privatversicherten hängt die Höhe vom Tarif ab, wobei sich die privaten Kassen relativ stark an den Leistungen der GKV orientieren.
Der Hörprofi

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die Versicherung deckt die Kosten für medizinisch notwendige Hörhilfen, einschließlich zuzahlungsfreier Hörsysteme, sowie Anpassung, Tests, Wartung und Reparatur.
Die Übernahme der Kosten für ein Hörsystem durch die Krankenkasse hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn ein kostenpflichtiges Hörgerät gewünscht wird oder das Hörsystem über den medizinisch notwendigen Bedarf hinausgeht, entstehen Zusatzkosten. Akustiker haben Sondervereinbarungen mit Krankenkassen, die bestimmte Hörsysteme zuzahlungsfrei für Versicherte anbieten.
Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie über die Kostenübernahme für Ihr gewünschtes Hörsystem zu beraten.
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Anforderungen für die Kostenübernahme
Allgemein formulieren Krankenkassen grundlegende Anforderungen an einen spezifischen technischen Standard. Dazu gehört die Voraussetzung, dass es sich um ein digital einstellbares Gerät handelt, welches präzise an Ihre individuelle Hörschwäche angepasst werden kann. Es muss in der Lage sein, mittels intelligenter Signalverarbeitung Umgebungsgeräusche von Sprache zu unterscheiden. Das Hörgerät sollte mindestens die folgenden Funktionen aufweisen:
Welche Kosten übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen?
