Kostenübernahme für Hörgeräte durch die Krankenkasse

Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für Hörgeräte. Bei Privatversicherten hängt die Höhe vom Tarif ab, wobei sich die privaten Kassen relativ stark an den Leistungen der GKV orientieren.

Der Hörprofi
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Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Versicherung deckt die Kosten für medizinisch notwendige Hörhilfen, einschließlich zuzahlungsfreier Hörsysteme, sowie Anpassung, Tests, Wartung und Reparatur.

Die Übernahme der Kosten für ein Hörsystem durch die Krankenkasse hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn ein kostenpflichtiges Hörgerät gewünscht wird oder das Hörsystem über den medizinisch notwendigen Bedarf hinausgeht, entstehen Zusatzkosten. Akustiker haben Sondervereinbarungen mit Krankenkassen, die bestimmte Hörsysteme zuzahlungsfrei für Versicherte anbieten.

Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie über die Kostenübernahme für Ihr gewünschtes Hörsystem zu beraten.

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Kostenübernahme Krankenkasse
Anforderungen für die Kostenübernahme - Hörgeräte kostenlos probetragen in Essen
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Anforderungen für die Kostenübernahme

Allgemein formulieren Krankenkassen grundlegende Anforderungen an einen spezifischen technischen Standard. Dazu gehört die Voraussetzung, dass es sich um ein digital einstellbares Gerät handelt, welches präzise an Ihre individuelle Hörschwäche angepasst werden kann. Es muss in der Lage sein, mittels intelligenter Signalverarbeitung Umgebungsgeräusche von Sprache zu unterscheiden. Das Hörgerät sollte mindestens die folgenden Funktionen aufweisen:

  • 6 Kanäle
  • 3 Hörprogramme
  • Störschallunterdrückung
  • Rückkoppelungsunterdrückung
  • Omnidirektionale und direktionale Schallaufnahme
  • Adäquate Verstärkerleistung mit ausreichend Reserve

Welche Kosten übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen?

Gesetzliche Krankenkasse

Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK etc.) folgende Kosten:

  • 650,00 Euro bis 729,00 Euro Brutto für das Erstgerät*

  • 650,00 Euro bis 729,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*

  • 33,50 Euro Brutto für Otoplastik

  • 125,01 Euro Brutto für Service & Reparatur

*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.

Private Krankenkasse

Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die privaten Krankenkassen (Barmenia, Nürnberger, Debeka, Axa, HanseMerkur etc.) im Durchschnitt folgende Kosten:

  • 1.500,00 Euro Brutto für das Erstgerät*
  • 1.500,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*

Für zwei Hörgeräte erstatten die privaten Krankenkassen somit 3.000,00 Euro Brutto. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Wert um einen Durchschnittswert handelt.

*Auf Grund der unterschiedlichen PKV Verträge kann die Höhe der Kostenübernahme hier selbstverständlich vom Durchschnittswert abweichen.

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